Erinnerungskontakte

Wir ermöglichen einen min­i­malen, struk­turi­erten und informellen Aus­tausch zwis­chen Eltern­teilen und Kindern. Diese find­en zwei- bis vier­mal im Jahr statt. Der Erin­nerungskon­takt wird vom Gericht ange­ord­net oder von der KESB ver­fügt. Kon­tak­tieren Sie uns, damit wir Sie per­sön­lich informieren und berat­en kön­nen.

Kontakt

Renate Eng­gist
☎ 032 624 49 52
E‑Mail

Das Kind und der besuchs­berechtigte Eltern­teil bericht­en ein­er Fach­per­son über die wichtig­sten Ereignisse der let­zten Monate. Diese über­mit­telt die gesam­melten Infor­ma­tio­nen.
Ein per­sön­lich­er Kon­takt zwis­chen den Eltern­teilen und den Kindern ist dabei nicht zwin­gend. Das Set­ting wird der famil­iären Sit­u­a­tion angepasst und find­et nach Möglichkeit an einem neu­tralen Ort statt.

Immer sorgfältig.