Erinnerungskontakte

Wir ermöglichen einen minimalen, strukturierten und informellen Austausch zwischen Elternteilen und Kindern. Diese finden zwei- bis viermal im Jahr statt. Der Erinnerungskontakt wird vom Gericht angeordnet oder von der KESB verfügt. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie persönlich informieren und beraten können.

Kontakt

Renate Enggist
☎ 032 624 49 52
E‑Mail

Das Kind und der besuchsberechtigte Elternteil berichten einer Fachperson über die wichtigsten Ereignisse der letzten Monate. Diese übermittelt die gesammelten Informationen.
Ein persönlicher Kontakt zwischen den Elternteilen und den Kindern ist dabei nicht zwingend. Das Setting wird der familiären Situation angepasst und findet nach Möglichkeit an einem neutralen Ort statt.

Immer sorgfältig.